Die Coronaschutzverordnung NRW – gültig ab dem 15. Mai – erlaubt die Öffnung von Freibädern nur zum Zwecke der Sportausübung. Die Benutzung von Liegewiesen ist untersagt. Der Besuch eines Freibades ist nur mit einem bestätigten negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden), einem Nachweis der vollständigen Coronaschutzimpfung oder der vollständigen Genesung nach einer überstandenen Coronainfektion erlaubt.
Deshalb werden wir im Freibad Alstätte nur den Schwimmerbereich des Mehrzweckbeckens zur Verfügung stellen können. Zudem dürfen wir nur eine sehr begrenzte Anzahl an Besuchern zeitgleich in den Freibädern schwimmen lassen. Deshalb haben wir uns für ein Reservierungssystem entschieden, in dem im 15-Minutentakt eine bestimmte Anzahl von Gästen (AquAHAUS 10 Personen, Freibad Alstätte 6 Personen) ins Bad gelassen werden können.
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