„Schenken (vererben) mit warmer Hand“ – die Themen Erben und Vererben sind in unserer Gesellschaft vielfach mit einem Tabu belegt: Denn weder über den eigenen Tod noch über das Thema Geld wird gerne nachgedacht, geschweige denn gesprochen. Dabei stellt sich oft die Frage, ob die Immobilie oder auch Geld nicht bereits zu Lebzeiten – „mit warmer Hand“ – auf die Kinder übertragen werden soll. Sich frühzeitig zu informieren kann für den Schenkenden oder aber auch für den Beschenkten hilfreich und wichtig sein. „Schenken (vererben) mit warmer Hand“ ist ein Thema, dem sich der Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht, Wilhelm Böcker, auf Einladung der KAB Alstätte am Mittwoch, 13. November, um 19 Uhr in der Pfarrheim in der ehemaligen Droste-Hülshoff-Schule in
einem Vortrag ausführlich widmen wird.
Böcker wird die Möglichkeiten einer Schenkung zu Lebzeiten erläutern und darlegen, wie die Vertragsgestaltung aussehen sollte, damit die Eltern nicht „auf der Straße stehen“ und Streitigkeiten in der Familie vermieden werden.
Kann ich trotz der Übertragung meines Hauses weiter in meiner Wohnung wohnen bleiben?
Bleibt geschenkt, geschenkt oder kann ich mir das Geschenk zurückholen? Was bekommen die Geschwister des Beschenkten? Wie wirkt sich die Schenkung im Erbfall aus? Kann das Sozialamt meine Kinder in Anspruch nehmen? Müssen bei einer Übertragung Steuern gezahlt werden? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen wird Böcker als
Fachanwalt für Erbrecht in seinem Vortrag geben.
Zu dieser Veranstaltung sind keine Anmeldungen nötig; Kosten entstehen den Besuchern nicht.
(Quelle Sandra Olbring, KAB Alstätte)